| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit. |