Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht. Die Beteiligung auf mehrere Geschäftsanteile ist zulässig. Höchstzahl: 10. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 1.500,00 DM (ab 01.01.2002: 750,00 EUR).
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Wasserversorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser