Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht.
Die Beteiligung auf mehrere Geschäftsanteile ist zulässig.
Höchstzahl: 80.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Der Betrieb einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser.
Die Versorgung von Nichtmitgliedern mit Nutz- und Brauchwasser in begründeten Einzelfällen.