| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermieten, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern, b) sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeinen Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten, d) sie kann Beteiligungen für den eigenen Bestand erwerben, diese verwalten und verkaufen, wenn dadurch der Förderzweck unterstützt wird, e) innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft. |