Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
a) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und Übernahme aller im Bereich Wohnungswirtschaft, Städtebau und Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen; b) betreiben von ggf. Photovoltaikanlagen auf den Immobilien, um eine dezentralisierte Versorgung voranzutreiben; c) Hilfstätigkeiten und Beratungsleistungen für die erwerbsmäßigen Tätigkeiten der Genossenschaftsmitglieder und Unterstützung in Notlagen sowie Unterstützung bei Expansion der Geschäftsbetriebe zur Entwicklung eines höheren Lebensstandards; d) Veranstaltung von Weiterbildungsangeboten zu und nicht ausschließlich: Persönlichkeitsentwicklung, finanzielle Bildung, Spiritualität, Gesundheit, gesellschaftliches Miteinander und Kommunikation.