Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dresden
Nummer der Firma:
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GnR 433
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Kapital/Nachschusspflicht
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wassergenossenschaft Hartau eG
b)
Hartau
c)
die Betreibung und Instandhaltung von
Trink- und Abwasseranlagen, die
Lieferung von Trinkwasser und
Entsorgung von Abwasser für den
Haushalts- und Wirtschaftsbedarf
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme beträgt für jeden
Geschäftsanteil 100,00 EUR.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
b)
Vorstand:
Eitner, Claudia, Hartau, *XX.XX.1948
Vorstand:
Steudner, Wilfried, Hartau,
*XX.XX.1960
Vorstand:
Gäbler, Ralf, Zittau, *XX.XX.1972
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 01.11.1995 zuletzt geändert am
22.08.2001
a)
25.11.2004
Jokisch
b)
Tag der ersten Eintragung:
17.05.1996.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5/6 SB
2
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme beträgt für jeden
Geschäftsanteil 102,26 EUR.
a)
Die Generalversammlung vom 07.05.2004 hat
die Änderung der §§ 36 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), 39 (Nachschusspflicht)
und 46 (Bekanntmachungen) der Satzung
beschlossen.
a)
17.12.2004
Göhler
3
b)
Zittau
c)
Aufbereitung und Lieferung von
Trinkwasser entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen; Betreiben
und Unterhalten von Anlagen zur
Trinkwasserversorgung; Erbringung von
Dienstleistungen; Vermietung und
Verpachtung eigenen Anlagevermögens
keine Nachschusspflicht
a)
Die Generalversammlung vom 28.08.2009 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
b)
Der Sitz der Genossenschaft ist verlegt nach
Zittau.
a)
16.09.2009
Jokisch
Abruf vom 29.12.2024