Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Entwicklung und Sicherung medizinischer Therapien und Therapieansätze: Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen; Entwicklung und Vermarktung von Coachingprodukten und entsprechende Dienstleistungen; Hilfstätigkeiten für die erwerbsmäßige Tätigkeiten der Genossenschaftsmitglieder; Beratungsleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach berufsrechtlichen Vorschriften und anderen Gesetzen, welche berufsständische Vorbehaltsaufgaben beinhalten.
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Mindestkapital: 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile