Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erarbeitung von Marketing-Strategien; Erarbeitung von Mobilitätskonzepten; allgemeine Dienstleistungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung, Erstellung und Durchführung von Schulungen, Seminaren und workshops; sichere, soziale und kostengünstigere Wohnungsversorgung der Mitglieder