Ist ein Vorstand bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erarbeitung von Marketing-Strategien; b) die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten; c) allgemeine Dienstleistungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung; Erstellung und Durchführung von Schulungen, Seminaren und workshops; d) die sichere, soziale und kostengünstige Wohnungsversorgung der Mitglieder.