Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
a) Erzeugung erneuerbarer Energien, deren Speicherung, Umwandlung, Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; b) eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit; c) Beteiligung an anderen Unternehmen, Gründung eigener Unternehmen sowie deren Geschäftsbesorgungen und Verwaltungstätigkeiten; Sie sind zulässig, wenn sie den wirtschaftlichen, kulturellen bzw. sozialen Belangen der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.