Gegenstand ist Betrieb von Funk- und Telefonzentralen und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen an die Mitglieder; Funk- und Auftragsvermittlung für die im Dienste der Öffentlichkeit stehenden Einrichtungen, andere Zentralen und Personen; Abschluss von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Institutionen des Öffentlichen Rechts zur bargeldlosen Personenbeförderung, sowie der Abschluss solcher Verträge mit anderen Unternehmungen und Personen; Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung; Handel mit Wirtschaftsgütern, die mit dem Funk- und Fahrzeugbetrieb zusammenhängen; Abschluss von Rahmenverträgen bei Versicherungen; Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zweckes der Genossenschaft, wie z. B. Schulung von Taxi- und Mietwagenfahrern; Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zulässig