GNR 383 AG Stendal · aktuell
Strukturierte Informationen
Pfeiffer eG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Genossenschaftsregister (012)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Stendal (W1215)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Genossenschaftsregister (AG) (GnR)
Laufende Nummer
383
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Notar(in) (208)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 17.02.2024.
Abruf Uhrzeit
09:20:00
Abruf Datum
2025-01-26
Letzte Eintragung
2024-07-02
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2024-02-17
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Pfeiffer eG
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz › Ort
Altenhausen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Auswahl Vertretungsbefugnis › VertretungsbefugnisCode: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. (091)
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGBCode: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
- Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und das Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen. Das reicht u. a. von zentralen Dienstleistungen, über die Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen, die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von IT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits-, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personalkonzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. - Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitsstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von Familien; - kulturelle und soziale Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; - alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; - Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen; - Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch insbesondere europäischen Kulturgutes besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik; - Betrieb, Entwicklung und Leitung von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht.