| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |