Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung genossenschaftseigener Räume und Einrichtungen, Beteiligung an Unternehmen und die Bereitstellung und Vermittlung von Dienstleistungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht. Das Mindstkapital beträgt 50 % der zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres eingezahlten Geschäftsanteile.