Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft allein, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen b) Handel von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern c) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. d) Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.