Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Vorstand ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; b) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; c) die gute, sichere, sozial verantwortbare sowie lebensgerechte Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft; d) Haus- und Grundstücksverwaltung eigener Objekte; e) Gebäude- und Grundtstückspflege sowie Hausmeisterdienst und Fensterreinigung für eigene Objekte; f) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.