Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Das Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen; Handel von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.