Die Generalversammlung vom 27.07.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Name, Sitz, Gegenstand, Geschäftsjahr) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Jeder Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben; b) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; c) Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie die Vermittlung von Dienstleistungen; d) Handel von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; e) das Betreiben von Hotels und anderen typischen Beherbergungsmöglichkeiten sowie das Betreiben von Bistros und Imbissläden und von Automaten jeglicher Art