Die Genossenschaft hat einen Vorstand. Dieser vertritt die Genossenschaft allein und ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a) Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen b) Handel von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.