Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Mitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitlied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Kosten, sowie deren sozialen unjd kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.