Die Generalversammlung vom 07.12.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Rücklagen), 4 (Gewinn und Verlustverteilung, Rückvergütung, Mindestverzinsung), 6 (Generalversammlung), 11 (Auflösung), 12 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 02.03.2024 hat die Änderung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz, Zweck, Gegenstand), 3 (Rücklagen), 4 (Gewinnverwendung, Mindestverzinsung), 5 (Verlustdeckung, Nachschussausschluss, Verjährung) und 6 (Generalversammlung). Neu eingefügt wurde der § 11 (Auseinandersetzung), sodass sich die bisherigen §§ 11 (nun § 12 Auflösung) und 12 (nun § 13 Bekanntmachungen) um einen Zähler nach hinten verschieben.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Hat die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder und ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs oder der Witschaft der Mitglieder, sowie der sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zur Tierzucht und die gemeinschaftliche Benutzung der land-, tierzucht- und forstwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen und Betriebsgegenständen. Die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten, Erwerb und die Verwaltung zum Zweck der Vermietung von mobilen Anlagegütern. Die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen und alternativ-medizinischen Heilungsmetoden der Urwaldindianer in Südamerika, Maklergeschäfte nach 34c GewO, wie die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes Förderung der Mitglieder durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Floristik und Gartengestalltung.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindeskapital beträgt 60% der eingezahlten Geschäftsanteile. Keine Nachschusspflicht.