Hat die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder kann der Vorstand aus einem Mitglied bestehen. Dieses vertritt die Genossenschaft allein. Ansonsten besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, wobei jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Naturprodukten, Gesundheitsprodukten, Energieprodukten sowie die Durchführung zugehöriger Schulungen und Ausbildungen für Endkunden, gewerbliche Nutzer und Berater. Für Vertrieb und Kundenbetreuung werden internetbasierte Plattformen und Webshops betrieben, die mit Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten, Projektierungs- und Entwicklungsarbeiten verknüpft sind.