| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtshaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbeondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleitungen und dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Dienstleitungen sowie Bau, Ankauf und der Vermietung von Immobilien. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Dienstleistungen und Beratung, Unternehmensberatung, kaufmännische Dienstleistungen, Coaching, Consulting, genehmigungsfreie Immobiliendienstleistungen; b) Projektierung, Bau, Bewirtschaftung und Vermietung von eigenen Immobilien; c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; d) Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, Betrieb von energieerzeugenden und wärmeerzeugenden Anlagen; e) Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von eigenen Immobilienkonzeptionen des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung, sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; f) Erbringung von genehmigungsfreien Betreuungsleistungen für Immobilien wie Hausmeistertätigkeiten, Kleinreparaturen, Reinigungsdienstleistungen, und genehmigungsfreie kaufmännische Dienstleistungen rund um eigene Immobilien; g) Errichtung und Betrieb von wärme- und stromerzeugenden Anlagen. h) Gemeinschaftlicher Einkauf von Baustoffen, Waren, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vor allem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; i) Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; j) Durchführung von Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen, jeglicher Art; k) Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Blogs und Büchern, Vertrieb von Fachinformationen; I) Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder; m) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Networkmarketing, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Werbemaßnahmen im Bereich der Immobilienwirtschaft; n) Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg). (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG). (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |