| Gegenstand | Eine sichere, gesunde, altersgerechte und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnungsversorgung für Mitglieder der Genossenschaft und ihre nahen Angehörigen. Insbesondere fördert die Genossenschaft nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Wohnformen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflege und Demenz sowie andere forschrittliche Wohnformen für junge und alte Menschen. Die Genossenschaft kann zu diesem Zweck Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. Selbstverwaltungsgremien (z. B. Hausgemeinschaften) können vom Vorstand bevollmächtigt werden, Verwaltungsmaßnahmen für die Liegenschaft durchzuführen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf NIchtmitglieder ist zugelassen. |