Der Betrieb einer oder mehrerer Gaststätten und Orte zur Freizeitgestaltung. Sie organisiert oder beteiligt sich an der Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Freizeitgestaltung.
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Das Mindestkapital beträgt 80% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres.