Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten diese gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der gemeinschaftliche Ein- und Verkauf von Erzeugnissen aus Trauben, insbesondere Wein, Sekt und Wein- und sekthaltige Getränke aller Art