| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Handels- und Dienstleistungsgeschäften, insbesondere a) der Einkauf von Waren aller Art für Augenoptiker und Hörakustiker im großen und deren Verkauf im kleinen, b) die Bereiststellung von Büro- und Buchhaltungsdienstleistungen für Mitglieder, c) die Betreuung und Beratung der Mitglieder in jeder Hinsicht, soweit gesetzlich zulässig, d) die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, e) die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an deren Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |