| Gegenstand | Projektierung, Bau, Bewirtschaftung und Vermietung von Immobilien; Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, Betrieb von energieerzeugenden und wärmeerzeugenden Anlagen; Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilienkonzeptionen des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; Erbringung von genehmigungsfreien Betreuungsleistungen für Immobilien wie Hausmeistertätigkeiten, Kleinreparaturen, Reinigungsdienstleistungen und genehmigungsfreie kaufmännische Dienstleistungen rund um Immobilien; Gemeinschaftlicher Einkauf von Baustoffen, Waren, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vor allem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; Public Relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Networkmarketing, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Sponsoringdienstleistungen und Werbemaßnahmen; Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Dienstleistungen und Beratung, Unternehmensberatung, kaufmännische Dienstleistungen, Coaching, Consulting; Durchführung von Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen jeglicher Art; Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Blogs und Büchern; Handel mit und die Logistik von Metallen sowie die Konzeption und Vermittlung von Sachwertanlagen, soweit diese keiner Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen; Errichtung und Betrieb von wärme- und stromerzeugenden Anlagen; Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg). |