| Gegenstand | Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Kosten, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeinen Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten. Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch, sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen. Sie kann kulturelle Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen und die daraus für die ökologische Umsetzung in der Gesellschaft, sowie zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheit, alternativen Heilmethoden, Wellnessprodukten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln planen und umsetzen. Sie erforscht und bewahrt das internationale, insbesondere europäische Kulturgut, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik. Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren. Hierbei sind die Bedingungen gem. § 21 b GenG zu beachten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |