Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch einen Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Beratung von Mitgliedern und Dritten, insbesondere im Bereich von Finanzinstrumenten zum Vermögensaufbau und zur Alterssicherung, die Erbringung von Vertriebs-, Marketing- und Beratungsleistungen sowie von Dienstleistungen aller Art, insbesondere durch Schulungen, Seminare und Coaching-Programme, die Analyse und Optimierung von Unternehmensprozessen und Arbeitsabläufen, die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen, insbesondere von Schulungs- und Seminarräumen, und die Aus-, Fort- und Weiterbildung.