Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) die Vermittlung von Verträgen zur Energieversorgung (Strom, Wär-me, Gas) zwischen Energieversorgern und Endkunden im privaten und gewerblichen Bereich; b) die Kundenakquise, Erstellung von Angeboten sowie Beratung für Energieversorger; c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung und der Steigerung der Energieeffizienz, einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit; d) die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der erneuerbaren Energiegewinnung sowie der Energie- und Ressourceneffizienz.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.