Besteht der Vorstand aus drei Vorstandsmitgliedern, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht der Vorstand aus zwei Vorstandsmitgliedern, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsbefugt.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche und private Förderung der Mitglieder. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder im Zusammenhang mit deren täglichen Aufgaben, Arbeitsabläufen und Prozessen durch die Erbringung von Leistungen a) der Datenverarbeitung b) der Datenaufbereitung c) der Datenerfassung d) des Datenaustausches e) des Web-Hostings f) des Betreibens eines Webportales sowie g) von sonstigen Informationsdienstleistungen sowie h) sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Punkten a) bis g) stehen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, a) Erbringung von Leistungen für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr b) Herstellung und zur Verfügung stellen von Datenbanken c) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften über das Webportal.