Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) Produktentwicklung im Bereich der Rüstung und des Militärs; b) Beratung in allen Fragen der Verteidigung, des Umgangs mit Landes- und Bundesbehörden, der Vertragsgestaltung im militärischen Bereich; c) Kooperation mit anderen Marktteilnehmern sowie Entwicklung von Synergiekonzepten, Markendesign und Lizenzmodellen; d) Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht. Keine Erhöhung der Haftsumme, sofern ein Mitglied mit mehr als einem Geschäftsanteil beteiligt ist.