| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen und dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Diensteistungen sowie dem Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist a) Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Dienstleistungen und Beratung, Unternehmensberatung, Energieberatung, kaufmännische Dienstleistungen, Coaching, Consulting, genehmigungsfreie Personalvermittlung sowie Mieterverwaltung; b) Gebäudebetreuung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Montage, Reparatur, Instandhaltung; c) Durchführung von Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen jeglicher Art; d) Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Blogs und Büchern; e) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Dienstleistungen, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vor allem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; f) Betrieb von Imkerei; g) Projektierung, gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilien und -konzepten des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung, sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; h) Planung, Errichtung, Handel und Betrieb von energieerzeugenden Anlagen, insbesondere PV-Anlagen und Windkraftanlagen; i) Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; j) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Networkmarketing, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Werbemaßnahmen; k) Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg). |