Ist ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorsandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand der Genossenschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU): a) Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere Seminare, Schulungen und Webinare; b) Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Messen; c) Schaffung von Arbeitsplätzen; d) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. Ist ein Mitglied mit mehr als einem Geschäftsanteil beteiligt, so tritt durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.