Das hauptamtliche Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein, das ehrenamtliche Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Genossenschaft befugt. Das hauptamtliche Vorstandsmitglied ist befugt im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Produktion von und der Handel mit hochwertigen Weinen, um unter Berücksichtigung der in Abs. 3 beschriebenen Vorgaben Weinbau zu betreiben und seine Mitglieder zu versorgen. Hierzu zählen insbesondere Weine mit der Marke "WoW Wolfgangs Weine". Die Bewirtschaftung und Verpachtung eigener Weinberge mit zukunftsfähigen Rebsorten mit integrierten Baumpflanzungen (Agroforst).