Ist nur ein Vorstandsmitglid bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Vorbereitung und Durchführung von Seminaren, Schulungen und Weiterbildungen für Ärzte, Physiotherapeuten und Orthopädietechniker im Bereich der Physiotherapie, Korsettversorgung und Kurzrehabilitation mit Wirbelsäulendeformitäten; Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie individuelle Seminar- und Informationsversanstaltungen für Mitglieder und Dritte; Schaffung von Arbeitsplätzen; Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen,sozialer, wírtschaftlicher und kutlureller Einrichtungen.