Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
1) Die Freie Bildung NRW eG (Körperschaft) mit Sitz in Wülfrath verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Behindertenhilfe. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung der Mitglieder beim Betrieb von staatlich genehmigten Bildungseinrichtungen wie Ersatzschulen und Kindertagesstätten. Der Satzungszweck wird außerdem verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere gemeinnützige Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO, die diese Mittel ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Behindertenhilfe zu verwenden haben. (4) Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder beim Betrieb von staatlich genehmigten Bildungseinrichtungen wie Ersatzschulen und Kindertagesstätten durch das planmäßige Zusammenwirken mit den Mitgliedern der Genossenschaft im Wege einer Kostenteilungsgemeinschaft im Sinne von § 4 Nr. 29 UStG, insbesondere durch die Erbringung sonstiger Leistungen (wie beispielsweise die Bereitstellung spezifischer lT-Infrastruktur, die Bündelung von Fachwissen sowie die spezifische Standardisierung und Abwicklung von Abläufen von Schul- und Kindergartenträgern) an die Mitglieder für deren, dem Gemeinwohl dienenden nichtunternehmerischen oder gemäß § 4 Nr. 21 UStG bzw. § 4 Nr. 23 UStG von der Umsatzsteuer befreiten, Tätigkeiten. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Körperschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies nicht den gemeinnützigen Zwecken der Genossenschaft widerspricht. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.