Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
Die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere die Ferkelproduktion und die Förderung der Mitglieder, u. a. auch durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie jedwede hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeit.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.