Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sind nur zwei Vorstandsmitglieder bestellt, ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zur Vertretung der Genossenschaft berechtigt.
Gegenstand
Anmietung von Immobilien zum Zweck der Selbstnutzung und das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Stehcafes.