Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinsam.
Gegenstand
a) die Planung und Durchführung von Genehmigungsverfahren, die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Windenergieanlagen an Land b) der Absatz der gewonnenen Energie c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte