GNR 197 AG Siegburg · aktuell
Strukturierte Informationen
Mellon IT eG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Genossenschaftsregister (012)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Siegburg (R3208)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Genossenschaftsregister (AG) (GnR)
Laufende Nummer
197
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 01.08.2020 Die Generalversammlung vom 29.06.2022 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 1 (Firma und Zweck) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Monheim am Rhein (bisher Amtsgericht Düsseldorf GnR 526) nach Siegburg sowie in § 2 (Zweck und Geschäftsgegenstände der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des Zwecks der Genossenschaft beschlossen.
Abruf Uhrzeit
22:08:43
Abruf Datum
2025-01-25
Letzte Eintragung
2023-05-05
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2022-06-29
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2020-08-01
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Mellon IT eG
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz › Ort
Siegburg
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einer noch zu erstellenden Förderkonzeption. (2) Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Sie kann IT/EDV-Dienstleistungen erbringen sowie Leistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung sowie des (Internet-) Marketings erbringen. b) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. Insbesondere darf Sie zu diesem Zweck Immobilien erwerben und betreiben, sofern dies dem Umfang nach Nebenzweck der Genossenschaft ist. c) Sie kann Projekte in Bezug auf emeuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten. d) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. e) Sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen. f) Sie kann Optionen, Futures, ETF etc. zum Zwecke des eigenen Vermögensaufbaus erwerben, verkaufen und verwalten. g) Sie kann kulturelle Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen und die daraus für die ökologische Umsetzung in der Gesellschaft, sowie zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheit, alternativen Heilmethoden, Welhessprodukten, Lebensrnitteln und Nahrungsergänzungsmitteln planen und umsetzen. (3) Sie kann die europäische Numismatik vom Altertum bis zur Moderne erforschen. Sie erforscht und bewahrt das internationale, insbesondere europäische Kulturgut, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik. (4) Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. (5) Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren. Hierbei sind die Bedingungen gem. GenG §21b zu beachten. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen.