a) die Akquise, der Abschluss und die Durchführung von Be- und Überwachungsaufträgen, insbesondere mit öffentlichen Trägern, b) die Beratung der Auftraggeber in weiteren Geschäftsfeldern wie bespielsweise Brandschutz, Sicherheitstechnik oder Unfallsicherheit, c) die Tätigkeit im Bereich Housekeeping, d) alle Geschäfte zu betreiben, die im Zusammenhang mit den Punkten a) bis c) stehen.