Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg
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Nummer der Firma:
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GnR 100
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG
Siegburg
b)
Siegburg
c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Beteiligungen sind
zulässig. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Die Mitglieder haben auch im
Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschüsse zu leisten. Der
Geschäftsanteil beträgt ab
01.01.2002 250,00 EUR. Die
Mtiglieder haben auch im Fall
der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschüsse mehr zu leisten.
Der Geschäftsanteil beträgt ab
dem 01.01.2002 250,00 EUR.
Die Höchstzahl der Anteile, mit
denen sich ein Mitglied beteiligen
kann ist 500.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen. Die Genossenschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Vorstand:
Neumann, Heinz, Siegburg,
*XX.XX.1947
Vorstand:
Schütz, Günther, Notariatssekretär,
Siegburg
Vorstand:
Witsch, Heinz-Peter, Siegburg,
*XX.XX.1939
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 19.01.1902 zuletzt geändert am
19.06.2001
b)
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft
erfolgen unter der Firma der Genossenschaft
unterzeichnet durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet. Bekanntmachungen werden im
Extra-Blatt für Siegburg veröffentlicht.
a)
10.05.2002
Rohling
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.02.1902
Dieses Blatt wurde am
24.08.1971 von GnR 9
umgeschrieben und ist
nunmher zur Fortführung auf
EDV erneut umgeschrieben
worden und dabei an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am 10.05.2002.
Statut Blatt 527-555
Sonderband
Beschluss Blatt 517-525
Sonderband
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Witsch, Heinz-Peter, Siegburg,
*XX.XX.1939
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Gördes, Volker, Sankt Augustin, *XX.XX.1968
a)
24.02.2003
Fissmer
3
b)
Vorstand:
Gördes, Volker, Sankt Augustin,
*XX.XX.1968
Nicht mehr
Vorstand:
Schütz, Günther, Notariatssekretär,
Siegburg
Prokura erloschen:
Gördes, Volker, Sankt Augustin, *XX.XX.1968
a)
03.04.2007
Stubbe-Kann
Abruf vom 29.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg
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Nummer der Firma:
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GnR 100
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
4
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig
durch eine gute und sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung für
breite Schichten der Bevölkerung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 der Satzung die
Voraussetzungen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2008
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld),
§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9
(Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall),
§ 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12
(Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der
Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), § 15 (Überlassung von
Wohnraum), § 16 (Pflichten der Mitglieder), §
17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 20 (Organe), § 21
(Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28
(Gegenstand der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31
(Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), §
32 (Mitgliederversammlung), § 33
(Einberufung der Mitgliederversammlung), §
34 (Leitung der Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 37
(Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), § 43
(Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und §
45 (Auflösung) beschlossen.
a)
14.08.2008
Stubbe-Kann
5
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2012
a)
06.08.2012
Abruf vom 29.12.2024
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Nummer der Firma:
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GnR 100
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
hat eine Änderung der Anlage zu § 17 der
Satzung (Geschäftsanteile und
Gechäftsguthaben) beschlossen.
Jüppner
6
b)
Vorstand:
Bäuerle, Ursula, Siegburg,
*XX.XX.1957
a)
22.05.2017
Hennes
7
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Neumann, Heinz, Siegburg,
*XX.XX.1947
a)
23.06.2017
Hennes
8
c)
(1) Zweck und Gegenstand der
Geonossenschaft ist die Förderung ihrer
Mitglieder vorrangig durch eine gute,
sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung für breite
Schichten der Bevölkerung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
lnhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben.
(4) Die Genossenschaft kann
von Amts wegen berichtigt:
Der Geschäftsanteil beträgt
250,00 € (Pflichtanteil). Die
Höchstzahl der Anteile, mit
denen sich ein Mitglied beteiligen
kann, ist 500.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2019
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 3
(Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), §
5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der
Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines
Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13
(Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche
Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung
von Wohnungen), § 16 (Pflichten der
Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29
a)
18.10.2019
Feld
Abruf vom 29.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegburg
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 4 von 4
GnR 100
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), § 30a
(Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in
der Mitgliederversammlung), § 32
(Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung
der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der
Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 37
(Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 43
(Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und §
45 (Auflösung) beschlossen.
9
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wittmann, Christian, Siegburg, *XX.XX.1987
a)
07.03.2024
Börsch
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