| Gegenstand | Geschäftsgegenstände: a) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermieten, veräußern, sich an Immobilieprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern, b) sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten, d) sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch, e) sie kann Beteiligungen für den eigenen Bestand erwerben, diese verwalten und verkaufen, wenn dadurch der Förderzweck unterstützt wird. |