Der Vorstand besteht aus mindesten einem und höchstens drei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder einem Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten.
Gegenstand
1) Wirtschaftliche und soziale Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb 2) eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder, gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen durch Bau, Vermietung und Verpachtung eines Mehrgenerationenwohnhauses 3) Erwerb von Grundstücken, Bau und Modernisation von Gebäuden und Immobilien für Menschen mit und ohne Bedarf an Pflege und Hilfe, Versorgung von Menschen verschiedenen Alters mit Wohnräumen. 4) Angebot und Vermittlung aller zu diesem Zweck erforderlichen sowie ergänzenden sozialen Dienstleistungen für die Bürger in Lippstadt und Umgebung.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Das Mindestkapital beträgt 15 Prozent der in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen der Genossenschaft.