Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
a) Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. b) Der Absatz/Vermarktung der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme. c) Die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie von Öffentlichkeitsarbeit. d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte. e) Strom- und Energieverkauf an Mitglieder. f) Handel mit allen Arten von erneuerbaren Energien.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 80 % des Gesamtbetrags des Geschäftsguthabens des letzten Bilanzstichtages.