| Gegenstand | a) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfonnen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, betreuen oder sich beteiligen; b) Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; c) Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung von Immobilienkonzeptionen insbesondere des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung auch international; d) Immobiliennahe genehmigungsfreie Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste, Reinigungsservjce und Gartenpflege; e) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Dienstleistungen, Energie, Versicherungen, Fahrzeugen, Immobilien, Energie- und wärmeerzeugenden Anlagen und beweglichen Wirtschaftsgütern, für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; f) Vermietung von Maschinen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern im Rahmen des Fördergeschäftsbetriebs der Genossenschaft; g) Errichtung und Betrieb sowie Wartung und Service von Energie- und wärmeerzeugenden Anlagen. |