der Betrieb einer Wohnungs- und Gewerberaumgesellschaft. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen, beispielsweise Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Mindestkapital 20 % der in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlage.