Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe und Unterstützung erneuerbarer Energien in der Region. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Umwandlung und Verwendung von regenerativen Energien, insbesondere Windenergieanlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energie - insbesondere in Form von Strom und/oder Wärme, c) Geschäfte die mit den Anlagen der Gesellschaft verbunden sind, z.B. die Nutzung einer WEA für einen Funkmasten. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.